Wer eine Hausverwaltung als WEG-Verwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder eine Mietverwaltung für sein Mietshaus sucht, legt Wert auf die Vertrauenswürdigkeit seines neuen Geschäftspartners.
Die richtige und passende Hausverwaltung zu finden, kann schon recht mühsam sein. Das weiß jeder der schon einmal mit der Suche nach einem Hausverwalter befasst war.
Eine fachmännische Betreuung wirkt sich auf den Erhalt bzw. die Steigerung des Wertes Ihrer Immobilie aus.
Als Haus- und Grundeigentümer haben Sie anderes zu tun, als sich um jede Kleinigkeit selber zu kümmern. Wir wickeln alles Organisatorische für Sie ab - von der Miet- und Kostenabrechnung über Wohnungsabnahmen bis hin zur Betreuung handwerklicher Dienstleistungen.
Die Aufgaben des Verwalters von Wohneigentum sind im Wohneigentumsgesetz geregelt.
Auszüge aus dem Leistungsverzeichnis:
A) Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
I. Regelleistungen zur kaufmännischen Verwaltung des Objektes (u.a. Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung)
II. Regelleistungen zur technischen Verwaltung des Objekts ?(u.a. Objektbegehungen, Überwachung Instandhaltungs-/ Instandsetzungsmaßnahmen)
B) Besondere Leistungen
Nicht mit der vereinbarten Verwaltervergütung abgegolten und insofern gesondert zu zahlen sind die Entgelte für darüber hinausgehende besondere Verwaltungsleistungen bzw. die Erstattung besonderer Aufwendungen.